Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das große, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus wurde über einem hohen Bruchsteinsockel vermutlich im frühen 18. Jahrhundert errichtet und ist großenteils verputzt und schindelverkleidet. Im Obergeschoss sind Fensterverschlüsse des 18. Jahrhunderts erhalten. Giebelseitig ist die Zweiachsigkeit der Fassadengliederung durch das Zusetzten der nördlichen Fenster gestört. Im 19. Jahrhundert entstanden die im Osten angefügten Nebengebäude in Ziegelmauerwerk. Im frühen 20. Jahrhundert erfolgte vermutlich die Teilung in zwei getrennt bewohnte Haushälften.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |