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Die Entwicklung Garbenheims fand ihren Anfang in der Bebauung eines Platzes östlich der Kirche, dem heutigen Goetheplatz. Schmale Stichstraßen sowie die Parzellenstruktur zeichnen das Bild einer mittelalterlichen Bebauung, die jedoch nach dem Brand 1866 weitgehend zerstört wurde. Die nördliche Bauzeile des Goetheplatzes sowie die hiervon abgehende, schmale Sackgasse ist heute von mittleren bis größeren Hofanlagen auf sehr tiefen Grundstücken geprägt, deren straßenseitige Wohnhäuser ein weitgehend ungestörtes städtebauliches Gesamtbild des 19. Jhs. mit der westlich gelegenen Kirche ergeben. Entlang der östlichen Bauzeile, die sich ebenfalls in eine kurze Sackgasse erstreckt, sind mehrere kleinere bis mittelgroße Hofstellen erhalten, deren Gebäudeteile sowie deren Anordnung weitgehend authentisch sind. Der Baublock zwischen Untergasse, dem östlichen Bereich der Kirchgasse sowie Lindenstraße zeigt nahezu unveränderte Fachwerkhofanlagen, deren rückwärtige Scheunen als geschlossenes Scheunenensemble ein historisch wertvolles Zeitdokument darstellen. Die Bebauung der nach Süden hin ansteigenden Straßen Ritterkaut zeigt ein weitgehend geschlossenes Bild mit historischen Hofreiten des 18. und 19. Jhs., das auch in seiner Parzellierung noch unverändert ist. Es sind sowohl große Hofreiten erhalten als auch Zeugnisse kleinbäuerlicher Bau- und Lebensweise. Der Baublock zwischen Backhausstraße und der Straße Im Stiegel fällt wegen der ungewöhnlich großen Scheunen auf, die die Parzellen ungleichen Zuschnitts optisch dominieren. Hier ist insbesondere die ortsbildprägende Wirkung der Scheune mit anschließendem, hofabschließendem Nebengebäude Im Stiegel 1 zu nennen. Auch die Scheunen- und Nebengebäude des Doppelhauses Im Stiegel 3/5 sind aufgrund ihres Zeugniswertes der kleinbäuerlichen Eigentumsverhältnisse schützenswert. Die zwischen Schneidergasse und Ritterkaut liegenden Fachwerkhöfe zeigen neben den ortstypischen Fachwerkwohnhäusern nahezu unveränderte Scheunen- und Nebengebäude, die sowohl wegen ihrer historischen als auch aufgrund ihrer starken raumabschließenden Wirkung zu erhalten sind. Hierzu zählen auch die Anwesen Schneidergasse 1 und 3 sowie der in Bruchstein errichtete Mauerzug Schneidergasse 5. Die insgesamt inhomogene Gesamtanlage ist aufgrund ihrer Vielschichtigkeit ein Zeugnis der Entwicklung des Ortes und somit aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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