Hofanlagen in der Wetzlarer Straße
Östliche Bauzeile der Falltorstraße
Falltorstraße, hist. Ansicht
Falltorstraße, hist. Ansicht
Burgstraße, hist. Ansicht
Blick in die Burgstraße
Dominierende Scheune in der Burgstraße
Gesamtanlage Wetzlarer Straße, Blick auf die westliche Bebauung
Regelmäßige Hofanordnung und Scheunenkranz in der Wetzlarer Straße
Regelmäßige Hof- und Gebäudeanordnung in der Falltorstraße
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
Hermannstein
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Die Falltorstraße bildet gemeinsam mit der parallel verlaufenden Wetzlarer Straße und der den Burgberg erschließenden Burgstraße den historischen Siedlungskern aus der Erbauungszeit der Burg Hermannstein. Die aus dem 18. Jh. erhaltenen Hofanlagen in der Falltorstraße sind in ihrer baulichen wie auch in ihrer Parzellenstruktur weitgehend ungestört erhalten und weisen in Teilen noch den ehemals geschlossenen Scheunenkranz auf. Die regelmäßige Anlage der Gebäude könnte auf einen einheitlichen Wiederaufbau nach einem Brand um 1760 hinweisen. Die nordöstliche Straßenzeile ist von kleineren Hofstellen geprägt. Die Wetzlarer Straße zeigt eine weitgehend einheitliche Bebauung mit L-förmigen Hofanlagen im südlichen Bereich, die teilweise noch über einen ehemals geschlossenen Scheunenkranz verfügen. Die Parzellenstruktur ist großenteils noch ungestört erhalten. Die nördliche Straßenzeile ist von traufseitig zur Straße ausgerichteten Fachwerkgebäuden geprägt, die der Straße einen abgeschlossenen Eindruck geben. Es handelt sich hierbei um die Scheunengebäude der Falltorstraße, die teilweise zu Wohnzwecken umgenutzt wurden. Die vergleichsweise breite Straße bildet mit der parallel verlaufenden Falltorstraße und der den Burgberg erschließenden Burgstraße den historischen Siedlungskern des 14. Jhs. Die Burgstraße war bis in die 70er Jahre des 20. Jhs. hinein ebenfalls von bäuerlichen Hofstellen geprägt, von welchen die Burgstraße 7 erhalten blieb. Der Hof bildet gemeinsam mit der gegenüber befindlichen großen Bruchsteinscheune mit Fachwerkobergeschoss den optischen Übergang vom Ortskern zu Burghof und Burgberg.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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