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In der nördlichen Zeile der Dillstraße findet sich eine in ihrer baulichen Struktur nahezu ungestörte Reihung von Hofanlagen mit giebelständigen Fachwerkhäusern, die einer Ortserweiterung des frühen 19. Jhs. zuzurechnen sind. Die Parzellenstruktur ist unverändert erhalten. Die südliche Bauzeile ist von unregelmäßig angeordneten Hofanlagen unterschiedlicher Größe geprägt, deren Gebäude teilweise in Fachwerkbauweise und teilweise in Ziegelmauerwerk errichtet wurden. Die Parzellenstruktur ist weitgehend ungestört, die Zeile sollte nicht zuletzt wegen ihrer ortsabschließenden und ortsbildprägenden Wirkung zur Blasbacher Straße hin erhalten werden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |