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Einfaches, kleines Fachwerkdoppelhaus aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. mit einfachen Schmuckformen, umlaufendem Karnies. Diagonal versetzt zur Straße in ortsbildprägender Lage. Wie bei mehreren anderen Häusern im "Hinterhof" handelt es sich um zwei gekoppelte Kleinbauernhofreiten wohl von Mühlenarbeitern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |