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Das zweigeschossige Wohnhaus wurde vermutlich im 19. Jahrhundert über einem massiven Erdgeschoss in Fachwerkbauweise errichtet und ist Teil einer schmalen Hofanlage. Das Gebäude ist zur Zeit verputzt bzw. schieferverkleidet. Die Giebelseite wird durch paarweise angeordnete Fenster in Erd- und Obergeschoss gegliedert, im Dachgeschoss ist ein Fenster des ehemaligen Fensterpaares erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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