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Das um 1850 über einem hohen, leicht vorkragenden Sockelgeschoss errichtete eingeschossige, verputzte und teilweise verschieferte Wohnhaus verfügt über ein hohes Drempelgeschoss, über dem sich ein flaches Satteldach mit weitem Dachüberstand erhebt. Die paarig angeordneten Fenster sind mit gefasten Sandsteinlaibungen eingefasst. Die Pfetten des Satteldaches werden von beschnitzten Kopfbändern, die auf Sandsteinkonsolen ruhen, getragen. Zum Umfang des Denkmals gehören auch die noch erhaltenen Reste der alten Naunheimer Schleuse sowie ein hinter dem Haus befindlicher, aus Bruchstein gemauerter Keller.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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