Albinistraße 2 bis 10
Herderstraße 8 bis 12
Herderstraße 5 und 7
Albinistraße 11 bis 19
Bannstraße 32 bis 38
Bannstraße 23 bis 27
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Gesamtanlage Bannviertel
Gesamtanlage

Die früheren Banngärten vor den Toren der Vorstadt blieben bis zum Beginn der starken Industrialisierung Wetzlars nach der Reichsgründung unbebaut. Erst nachdem Buderus die Sophienhütte an der neuen Bahnstrecke gegründet hatte, lagen die Gärten zwischen der aufstrebenden Stadt und der stark expandierenden Schwerindustrie eingeschlossen. Daher wurde spätestens seit 1872 der Bereich zwischen der Eisenbahn und der heutigen Moritz-Hensoldt-Straße trassiert und sukzessive bebaut. Es entstanden die neu angelegten Straßenzüge der Albinistraße, der Bannstraße, der Dalbergstraße, der Eduard-Kaiser-Straße, der Herderstraße und der Sophienstraße im westlichen Anschluss an die Gloelstraße. Die ältesten noch vorhandenen Gebäude wurden noch vor 1900 an der Bannstraße errichtet. Private Bauherren ließen hier ab 1892 Wohnhäuser in historisierenden Bauformen ausführen (Nr. 11/1892 von Balthasar Lang, Nr. 15-17/1902 von Friedrich Ebertz, Nr. 19/1906 von Johann Georg Müller, Nr. 23 und Nr. 25/1895 von Johann Georg Müller und Nr. 27/1893 für Friedrich Bantz). Die Hauptbauphase des Bannviertels fällt jedoch erst in die Zeit zwischen 1900 und dem Beginn des Ersten Weltkrieges. Weitere private Wohn- und Mietshäuser entstanden zu dieser Zeit an der Albinistraße (Nr. 6/1902 und Nr. 8/1903). Außerdem kauften Wetzlarer Maurermeister größere Teile der Grundstücke, die sie mit Mietshäusern bebauten. Ab 1904 errichtete Johann Heinz mehrere Gebäude an der Albinistraße (Nr. 14, 16, 18, 19, 20) und Christian Ufer sowie Johann Georg Müller ließen in den Jahren zwischen 1905 und 1914 mehrere Häuser an der Herderstraße erbauen (Christian Ufer: Nrn. 2, 4, 6, 8; Friedrich Schneider: Nr. 7; Johann Georg Müller: Nrn. 10, 12). Im Bannviertel tritt auch immer wieder die Firma Buderus als Bauherrin auf. So wurden für Buderus seit 1899 Angestelltenwohnungen an der Bannstraße errichtet (Nr. 28-30/1904, Nr. 32/1909 und Nr. 34-36/1899), die 1907 noch um ein Direktorenhaus (Nr. 38/1907) ergänzt wurden. An der Albinistraße und der Herderstraße ließ Buderus nach dem Ende des Ersten Weltkrieges noch einmal mehrere Wohnhäuser für Angestellte erbauen (Albinistraße: Nr. 13/15 / 1921 und Nr. 11 / 1925; Herderstraße: 1 und 5 / 1920). Die älteren Gebäude besonders an der Albinistraße wurden zunächst in der Formensprache des ausgehenden Historismus mit Freigespärren, geschweiften Giebeln oder Fachwerkzwerchhäusern gestaltet. Zwar wurden auch in der Bannstraße und der Herderstraße die älteren Gebäude noch in historisierenden Bauformen errichtet, verfügten jedoch über nur wenig verzierte Fassaden. Diese einfacheren Gründerzeitgebäude prägen zusammen mit den späteren Gebäuden, die Rationalismus mit Elementen des Heimatstils mischen, bis heute die Optik der Straße. Dies insbesondere, da die Fassaden der älteren Häuser teilweise in den Formen des Rationalismus umgestaltet wurden, womit sie heute eine formale Einheit mit den jüngeren Gebäuden suggerieren.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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