Eisenstraße 3 bis 9
Buderusstraße 6 bis 18
Buderusstraße 10 und 12
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
Niedergirmes
  • Gesamtanlage Buderus Werkssiedlung
Gesamtanlage

Die Gesamtanlage Buderus-Werkssiedlung umfasst die westliche Bebauung der Buderusstraße sowie die Gebäude an der Werkstraße und der Eisenstraße. Ausgenommen sind die nicht schutzwürdigen Gebäude Buderusstraße 29 und Werkstraße 25. Sämtliche Gebäude, die sich westlich der Zufahrt zum Werkstor der Firma Buderus befinden, wurden im Auftrag der Firmenleitung für Arbeiter und Angestellte der Sophienhütte errichtet, um die Nähe von Arbeiten und Wohnen zu gewährleisten und die Arbeiter an die Firma zu binden. Die Bebauung der verschiedenen Straßen dieser Siedlung zeigt deutlich den Gestaltungswillen einer Gesamtplanung. Insbesondere im ältesten Teil der Gesamtanlage, der Eisenstraße, finden sich nur wenige Variationen eines Haustyps. Alle Gebäude sind ziegelsichtig auf L-förmigen oder quadratischen Grundrissen errichtet. Als Zierform verfügen sie lediglich über dunkel abgesetzte Ziegelbänder zwischen den Geschossen und über den Sockeln. Zum Teil wurden auch die Gebäudekanten mit dunklen Ziegeln betont. Alle Häuser verfügen über Satteldächer, die an den Giebelseiten mit Halbwalmen versehen sind. Die Giebel sind als Fachwerkkonstruktion errichtet worden. Zu den Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern gehören kleine Höfe mit Stallungen für die Kleinviehhaltung. Auch die Ställe sind integraler Bestandteil der Gesamtanlage, da sie bis heute die Notwendigkeit der Arbeiter dokumentieren, sich zumindest teilweise selbst zu versorgen. Errichtet wurde die gesamte Bebauung der Eisenstraße um 1900. Die Bautypen der Werkstraße und der Buderusstraße sind jüngeren Datums. Das älteste Gebäude an der Werkstraße (Nr. 7/9) entstand erst im Jahre 1908 nach einer Planung von Wilhelm Witte. Die übrigen Gebäude der Werkstraße und der Buderusstraße wurden nach Plänen des Architekten Jean Schmidt zwischen 1912 und 1919 errichtet (1912/Nr. 13-17, 1917/Nr. 27/29, 1919/Nrn. 11, 19-23 und 25). Auch hier lag wieder eine Gesamtplanung zugrunde. Sowohl Doppelhäuser als auch Dreispänner sind eingeschossig mit einem hohen Mansardgeschoss und jeweils zwei Giebeln. Die einfachen, verputzten Gebäude waren mit Zweizimmerwohnungen für Angestellte der Hütte versehen. Ebenso wie an der Eisenstraße wurden auch hinter diesen Häusern kleine Ställe für Ziegen und andere Kleintiere errichtet, die der Selbstversorgung der Arbeiter dienten und integraler Bestandteil der Gesamtanlage sind.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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