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Ergänzend zu den Wohnungsbauprogrammen des Wetzlarer Spar- und Bauvereins wurden auch von der Stadt selbst Mehrfamilienhäuser errichtet, um die Wohnungsnot nach dem Ende des Ersten Weltkrieges zu beheben. So ließ die Stadt in den Jahren 1922 und 1923 drei Mehrfamilienhäuser im oberen Bereich der Helgebachstraße erbauen. Die Häuser zeigen sich in den Formen des in Wetzlar schon seit dem 1. Jahrzehnt des 20. Jhs. weit verbreiteten Heimatstil. Über Bruchsteinsockeln erheben sich die zweigeschossigen, verputzten Baukörper, die zum Teil mit verschieferten Eckerkern (Nr. 44) versehen sind. Verschieferte und übergiebelte Zwerchhäuser vervollständigen den Formenkanon der Zeit.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |