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Die Vorstädte Wetzlars zeigen beide ähnliche Straßenzuschnitte. Im Gegensatz zu den zumeist engen Straßen in der Altstadt verfügen die beiden Vorstädte jeweils über eine sehr breite zentrale Achse, die sich im Bereich der Brückenzufahrt zu den Lahnbrücken noch einmal platzartig erweitern und am anderen Ende im Bereich der Tore - Neustädter Tor und Langgässer Tor - wieder verengen. Noch im 19. Jh. war die Langgasse von einer kleinteiligen Bebauung geprägt, deren westliche Bauzeile rückwärtig an das Ufer der Dill grenzte. Durch den Modernisierungsschub des späten 19. Jhs. hat sich die Langgasse in ihrer Funktion als Zufahrt zum Bahnhof weitgehend verändert. Die kleinteilige Bebauung wurde durch größere Wohn- und Geschäftshäuser ersetzt und die Verengung des weiten Straßenraumes zu einer engen Zufahrt zum Langgässer Tor erweitert. Allein die westliche Bauzeile zwischen den Häusern Nr. 51 und 69 zeigt noch durch ihre stark geschwungene Fluchtlinie das nördliche Ende des ehemals weiten Straßenraumes an. Trotz der Zusammenlegung mehrerer Häuser blieb bis heute die sehr kleinteilige Parzellierung in diesem Bereich erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |