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Die Gesamtanlage umfasst ein Gebiet, das noch bis in das 20. Jh. hinein als Gartenflur genutzt wurde. Noch 1911 endete die Vorstadt Neustadt im Bereich des im 19. Jh. abgerissenen Neustädter Tores an der Altenberger Chaussee. Außerhalb der historischen Neustadt, vor dem ehemaligen Tor zweigten Wege ab, die die Gärten erschlossen und die im Zuge des Ausbaus des Bannviertels seit 1900 sukzessive zur Bebauung freigegeben wurden. So entstanden die heutige Moritz-Budge-Straße und die Waldschmidtstraße, die sich nordwestlich des früheren Neustädter Tores vereinigen und auf die Altenberger Straße treffen. Zwischen 1911 und dem Beginn des Ersten Weltkrieges gestaltete die Stadt diesen Knotenpunkt zu einem mit Bäumen gegliederten Platz um. Prägende Gebäude des Platzes sind die 1926 nach Plänen von Jean Schmidt errichtete Gastwirtschaft (Neustädter Platz 1) und der 1913 entstandene Kopfbau zwischen Moritz-Budge-Straße und Waldschmidtstraße (Nr. 39). An der ehemals engen Stelle des Tores zur Feldflur sollte so ein repräsentativer Platz entstehen, der den Zugang zur Stadt markiert. Die ältesten Gebäude an der Moritz-Budge-Straße wurden um 1910 errichtet (Nr. 17). In den folgenden Jahren bis in das erste Jahr des Ersten Weltkrieges hinein (Nr. 25 und 27 / 1915) entstanden für unterschiedliche Bauherren sieben Mehrfamilienhäuser, die insbesondere Ludwig (Nr. 29/1912) und Christian Ufer (Nr. 31-33/1912) sowie Friedrich Kreyme (Nr. 32/1911 und Nr. 9-11/1912) errichten ließen. Neben diesen Bauträgern war auch hier der Wetzlarer Spar- und Bauverein tätig. In den Jahren 1912 und 1913 ließ er nach Plänen des Gießener Architekten Gustav Hamann die Häuser Nr. 35 und Waldschmidtstraße 30 errichten, denen direkt vor dem Ersten Weltkrieg noch die Häuser Waldschmidtstraße 30A und Moritz-Budge-Straße 32, 35A und 37 folgten. Allein die Häuser Nr. 5 und Nr. 30 entstanden erst in der Mitte der 1920er Jahre. Noch heute prägen die zwei- und dreigeschossigen, verputzten Wohnhäuser aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg die gesamte Moritz-Budge-Straße und Teile des Neustädter Platzes. Den östlichen Abschluss der Gesamtanlage Moritz-Budge-Straße bilden zwei Doppelhäuser, die 1923 durch die Stadt errichtet wurden (Moritz-Budge-Straße 6/6A und 8/8A). Beide wurden als zweigeschossige, verputzte Wohnhäuser unter flachen Walmdächern auf Bruchsteinsockeln erbaut. Die jeweils dem gegenüber liegenden Gebäude nächstliegende Fensterachse ist risalitartig vorgeschoben. Beide Gebäude werden durch einen flachen, überdachten Bogen über die Breite Straße miteinander verbunden und bilden so eine Hofeinfahrtssituation.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |