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Zwischen dem Friedrich-Ebert-Platz und dem Abzweig des Stoppelberger Hohl bildet sich westlich der Nauborner Straße ein schmaler Streifen bebaubaren Geländes zwischen der Nauborner Straße und dem Wetzbach. Dieser schmale Streifen wurde um 1900 von unterschiedlichen Bauherrn mit einfachen Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut. Flache Pfettendächer mit Zwerchhäusern und Freigespärren sowie Segmentbogenfenster und deutsche Bänder prägen die Optik der schlichten historisierenden Backsteingebäude. Diese Wohnhäuser bilden eine frühe axiale Stadterweiterung entlang der Nauborner Straße, die von einem aufwändig gestalteten Wohnhaus in Jugendstilformen am Abzweig des Stoppelberger Hohl klar abgegrenzt wird.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |