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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Gesamtanlage Neustadt
Gesamtanlage

Von der ersten Erwähnung der Neustadt bis ins 19. Jh. gab es im Anschluss an das Neustädter Tor eine für mittelalterliche Städte typische Erweiterung des Straßenraumes, die von kleineren Gebäuden markiert wurde. Nach der Auflassung der Tore und besonders nach der Umgestaltung des Neustädter Platzes um die Wende zum 20. Jh. ging dieser Charakter der Straße verloren. Erhalten blieb jedoch die städtebaulich wichtige Baustruktur, bestehend aus Fachwerkhäusern des 18. und 19. Jhs., die noch heute die Straßenraumerweiterung als platzartige Situation markiert. Die noch weitgehend geschlossene Bauflucht definiert diesen besonderen stadthistorischen und städtebaulichen Punkt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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