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Das Dorf Niedergirmes war seit dem dritten Viertel des 19. Jhs. einem starken Wandel unterworfen. Durch die Ansiedlung der Sophienhütte und der Carolinenhütte wandelte sich das kleine, von kleinbäuerlichen Betrieben geprägte Dorf innerhalb weniger Jahrzehnte in einen von Arbeitersiedlungen geprägten Vorort der Stadt Wetzlar. Allein in der Elisabethenstraße zwischen der Kirchstraße und der Einmündung der Schulstraße konnte ein geschlossenes Ensemble kleinbäuerlicher Hofstellen bis heute erhalten bleiben. Der Straßenraum ist geprägt von schmalen, zweigeschossigen, giebelständigen Fachwerkhäusern mit Satteldächern. Die verputzten oder verschieferten Wohnhäuser aus dem 18. und frühen 19. Jh. verfügen noch über die typischen rückwärtig angebauten Scheunen, die die Hofstellen baulich abschließen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |