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Noch bis zum Ende des Ersten Weltkrieges war der gesamte Bereich südlich der Helgebachstraße und östlich des Stoppelberger Hohl unbesiedelt. In der Zeit der größten Wohnungsnot direkt nach dem Krieg ging die Stadt daran, auch diese stadtnahen Freiflächen zu bebauen. Schon im Jahre 1920 wurde der gesamte Bereich mit Baustraßen versehen und nach einem einheitlichen Plan mit stark typisierten Häusern bebaut. Ausgeführt wurden die Baumaßnahmen in den Jahren 1920 und 1921 durch den Wetzlarer Spar- und Bauverein. Noch 1920 befestigte die Stadt die Straßen und gab ihnen die Namen Alemannenstraße, Römerstraße, Wiegandstraße, Germanenweg und Ulmensteinstraße. Im Geschäftsbericht des Jahres 1928 legt der Kreisbaurat Veit in einem programmatischen Artikel seine Vorstellungen von preiswertem und gesundem Wohnen dar, die er zugleich als Zielvorstellungen für den Wetzlarer Spar- und Bauverein definiert. Nach seinen Worten ist es "der Zweck der Genossenschaft ... für Minderbemittelte gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen zu einem billigen Mietsatz zu schaffen. Diese Forderungen können nur durch den Bau von Kleinwohnungen mit rationell durchgebildetem Grundriss ... erfüllt werden. Dabei wäre wohl das kleine Einfamilienhaus ... das Ideal gewesen". Er greift hier die Gartenstadtideen, von einem gesunden Wohnen in einem mit lockerer Solitärbebauung in vorgegebener Anordnung gestaltetem, grünen Umfeld auf. Bei den anderen Bauprojekten des Vereins ließ sich dieser Grundsatz aufgrund der räumlichen und finanziellen Gegebenheiten nicht verwirklichen. Allein in der Siedlung am Stoppelberger Hohl kam man dem Ideal recht nahe. Die gesamte Siedlung entstand nach einem Bebauungsplan, den der technische Beigeordnete der Stadt Wetzlar, Former, und der damalige Kreisbaurat Veit 1919 erarbeitet hatten. Vom Stoppelberger Hohl zweigt eine Hauptzufahrt für die gesamte Siedlung ab, die durch ein Torhaus in den Siedlungsbereich führt. Direkt hinter dem Tor erweitert sich die Straße zu einem Platz, von dem aus die beiden Haupterschließungen der Siedlung abzweigen, deren westliche die Ulmensteinstraße bildet. Als weitere Haupterschließung dient die Römerstraße, die den Platz nach Osten zu verlässt, um direkt wieder auf einen weiteren Platz zu führen, der aber nicht als Verkehrsfläche, sondern als Grünzone ausgewiesen ist. Die Römerstraße führt östlich des Platzes weiter bergan, um dann in einem Bogen nach Süden abzuknicken und als Germanenweg weitgehend parallel zur Ulmensteinstraße die Siedlung im Osten zu erschließen. Zwischen den beiden Hauptachsen wird die Siedlung durch drei Verbindungsstraßen im Inneren erschlossen. An den Enden der Siedlung im Norden und Süden führen wiederum Straßen in Ost-West-Richtung auf den Stoppelberger Hohl zurück. Das gesamte Areal wurde in vier Bauabschnitten erstellt. Der Ausbau begann in der Römerstraße und der Wigandstraße an denen zehn Einfamilienhäuser, acht Zweifamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus entstanden. Noch im gleichen Jahr folgten in der Römerstraße zwei Einfamilienhäusern und 17 Zweifamilienhäusern sowie fünf Mehrfamilienhäusern mit Dreizimmerwohnungen. In der zweiten Ausbauphase 1926/27 entstanden zunächst vier Zweifamilienhäuser (Nr. 1, 9, 11, 15) und ein Mehrfamilienhaus (Nr. 13) am Stoppelberger Hohl und noch im gleichen Jahr die Häuser an der Ulmensteinstraße (Nr. 1-6) und das Torhaus mit seinem Uhrturm, das die Siedlung nun optisch zum Stoppelberger Hohl hin abschloss. 1928 wurden die Häuser an der südlichen Ulmensteinstraße (Nr. 8-12), der Cheliusstraße (Nr. 1-8) und dem Germanenweg Nr. 6 errichtet. Die südlichen Bereiche der Siedlung am Stoppelberger Hohl wuchsen erst nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer dichten Bebauung zusammen. Die Planung der einzelnen Gebäude der ersten Ausbauphase übernahm Karl Rudiger, der im Jahr 1919 die Pläne vorlegte. Die Siedlung sollte sich aus Einzelbauten zusammensetzen, zu deren Wohnungen jeweils 150 bis 200 qm Garten gehören würden. Aus Schlackensteinen errichtete und verputzte Gebäude mit Schlagläden und schiefergedeckten Walmdächern sollten der Siedlung eine an den Heimatstil erinnernde Optik verleihen, die zudem noch durch die weißen Staketenzäune unterstrichen würde, die Rudiger für alle Gebäude vorgesehen hatte.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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