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Die Weingartenstraße bildet in der Fortsetzung der Siechhofstraße den mittleren Teil der ehemaligen nördlichen Begrenzung des Ortes Niedergirmes, der in die Naunheimer Straße übergeht. Dorfseitig finden sich sowohl an der Weingartenstraße als auch an der Naunheimer Straße noch immer kleinere Gruppen mit Hofanlagen des 18. und 19. Jhs. Die Gesamtanlage besteht aus fünf unterschiedlich großen Hofreiten, die mit giebelständigen Wohnhäusern, Stallanbauten und Scheune kleine Höfe bilden. Die sehr einfachen, heute verputzten Fachwerkhäuser aus dem späten 18. und frühen 19. Jahrhundert dokumentieren noch heute die kleinbäuerliche Lebensweise am früheren Rand des Dorfes Niedergirmes.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |