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Granitkreuz vor dem Haus Brannackerweg 2, in erhöhter Lage auf der Einfriedungsmauer. Schwarzer Korpus, "INRI"-Schriftrolle, am dreiteiligen Sockel Inschrifttafel: "Es ist vollbracht. Joh. XIX. 30.1907". Das am 21.7.1907 geweihte Kreuz wurde von Peter Rothermel, dem Besitzer des Eckhauses, auf Anregung des Benediktinerpaters Leander Helmling, Lehrer am Hofe Franz Josefs von Österreich, gestiftet. Ausführende war die Steinbruchfirma Fischer und Helmbrecht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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