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Zweigeschossiges Wohnhaus südlich des Rathauses. Traufständig, das Erdgeschoss massiv erneuert, das Obergeschoss auf geschweifter Knagge weit vorkragend. Hier mehrfach profilierte Schwelle, das Fachwerk rein konstruktiv. Der historisch interessante Bau im Kern wohl in der Mitte des 18. Jhs. entstanden. Wichtiger Bestandteil der geschlossenen Häuserzeile.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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