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Gebäudekomplex unterschiedlicher zeitlicher Provenienz zwischen Peterskirche und Rathaus. Als ältester Teil ein traufständig zum Laudenbacher Tor verlaufendes, repräsentatives Patrizierhaus, das als massive Südwand einen Rest der alten Stadtmauer integriert hat. Der Bau ist zweigeschossig mit Satteldach, Erdgeschoss in Teilen massiv, ansonsten ein reduziertes Fachwerk der 2. Hälfte des 18. Jhs. mit profilierter Schwelle, Mann-Figuren, Andreaskreuzen und geschweiften, mit Nasen besetzte Streben. Vom Hof aus rundbogiger Zugang zum Keller, im Scheitel die Jahreszahl 1780. Das Haus war 1824 im Besitz des Freiherrn von Kalkhof, 1864 im Besitz der Freifrau von Tautphaeus. 1908 wurde es von der kath. Kirchengemeinde erworben und zum Marienhaus (Heim für die in Heppenheim wirkenden Bühler Schwestern, Kinder- und Nähschule) umgenutzt. Der Zugang vom Laudenbacher Tor in den Hof erfolgt durch einen alten Torbogen - wohl Rest einer älteren Hofanlage -, der im Scheitel die Datierung 1591 aufweist.
Nach Osten schließt ein Flügelbau an das ehemalige Patrizierhaus an, der wegen der beengten räumlichen Verhältnisse notwendig geworden war und 1931 unter Mitwirkung von Stadtbaumeister Josef Winter und Pfarrer Mischler errichtet wurde. Es handelt sich um einen historisierenden, zweigeschossigen Bau in Mischbauweise, d.h. das Erdgeschoss wurde in gelbem Sandstein errichtet, darüber auf Konsolen ein Fachwerkobergeschoss mit Mann-Figuren und einer Reihe von Andreaskreuzen. Als östlicher Abschluss ein Fachwerkgiebel mit Brüstungsschmuck, außerdem ein Anbau mit einem akzentuierenden Spitzhelm. Das Dach des Flügelbaues wurde von vornherein ausgebaut und wird beidseitig durch eine langgestreckte Pultdachgaupe belichtet. Vor dem östlichen Giebelbau Vorbau mit Austritt, hier eine Rundbogeneingangstür in Einklang mit den kleinen rundbogigen Paarfenstern des Erdgeschosses.
Der Komplex des Marienhauses, heute Gemeindezentrum von St. Peter, ist für den südlichen Randbereich der Altstadt von eminenter städtebaulicher Bedeutung, darüber hinaus ist besonders das Patrizierhaus auch von stadtgeschichtlichem Interesse. Der Flügelbau zeugt von dem Bemühen des Bauherren, eine der Heppenheimer Altstadt angemessene architektonische Lösung zu finden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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