Liebigstraße 24, Verwaltungsgebäude des ehem. Elektrizitätswerk
Liebigstraße 24, ehem. Elektrizitätswerk
Elektrizitätswerk, Aufrisse
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Liebigstraße 24
Ehem. Elektrizitätswerk
Flur: 21
Flurstück: 43/6

Den Einmündungsbereich Liebigstraße/ Walter-Rathenau-Straße bestimmender Baukomplex, errichtet in den Jahren 1899/1900 als städtisches Elektrizitätswerk. Die Konzeption dieser technischen Anlage und Überwachung ihrer Einrichtung erfolgte durch den Inhaber des ersten deutschen Lehrstuhls des 1882 gegründeten Studiengangs für Elektrotechnik an der Technischen Hochschule Darmstadt, Prof. Erasmus Kittler. Die Installation der gesamten Anlage mit dem Leitungsnetz und den zur Stromerzeugung notwendigen Maschinen besorgten die Schuckert-Werke/Nürnberg. Für die Bauausführung waren wohl Stadt und Kreis gemeinsam verantwortlich: Die Fassadenentwürfe lassen sich mit dem Heppenheimer Stadtbaumeister Jakob Maier in Verbindung bringen, die Bauleitung lag in Händen von Kreisbauinspektor Raupp. Mit der damals erstellten Anlage wurde in Heppenheim erstmals das elektrische Licht eingeführt, wobei die so genannte "Landesirrenanstalt" bedeutendste Abnehmerin des produzierten Stromes war. 1942 stellte die Stadt die eigene Stromerzeugung ein und verkaufte Werk und Ortsnetz an die HEAG. Die Baulichkeiten verblieben im Eigentum der Stadt, wurden bereits ab 1938 für einen Plexiglasbetrieb und für die Verwaltung des Wasserwerks genutzt. Von 1955 bis 1971 war hier die Freiwillige Feuerwehr untergebracht, danach der Städtische Bauhof.

Das ehemalige E-Werk besteht im Wesentlichen aus drei Baukörpern: die Maschinenhalle, das Kesselhaus und das Verwaltungsgebäude; außerdem war ein Kohlenschuppen angefügt. Die ehemals drei Dampfmaschinen bergende Maschinenhalle erstreckt sich entlang der Liebigstraße. Sie ist von einem mächtigen Walmdach überspannt, das einen achtseitigen Dachreiter mit geschweifter Haube trägt. Östlich ein spitzbogiges Portal in einem kleinen Risalit mit Satteldach. Beidseitig des Risalits befinden sich neoromanische Triforienfenster mit Säulchen. Nach Norden öffnen sich heute - an Stelle von vier Spitzbogenfenstern - vier rechteckige Tore. Im Innern alte Dachkonstruktion aus Holz (gedrechselte Hängezapfen) und Eisen erhalten, außerdem große Teile des aus zweifarbigen Fließen und Terrazzo bestehenden Bodens. Entlang der Walter-Rathenau-Straße erstreckt sich der zweigeschossige Verwaltungsbau mit Satteldach, dessen dreiachsige westliche Schaufassade im Erdgeschoss ein Spitzbogenfenster zwischen breiten Rechteckfenstern, im Obergeschoss wieder Triforienfenster aufweist. Die äußeren Achsen sind von konsolgestützten, rundbogig ausgeschnitten Giebelhäuschen überfangen. Im Innern alte Grundrissstruktur erhalten, das Treppenhaus und die Türen mit den schönen Füllungen original. Nach Norden ebenfalls ein Spitzbogen-, darüber ein Triforienfenster. Hinter dem Verwaltungbau befindet sich das ehemalige Kesselhaus mit Satteldach, dessen südwestliche Ecke von einem achtseitigen Türmchen mit Spitzhelm akzentuiert wird. Es war zur Unterbringung des hohen Wasserreinigungsapparates notwendig. Unter dem Putz des Turmobergeschosses befindet sich ein schlichtes Zierfachwerk. Ein ehemals vorhandener hoher Schornstein ist heute verschwunden, dafür steht neben der Halle ein Schlauchturm aus den fünfziger Jahren.

Das ehemalige Elektrizitätswerk der Stadt Heppenheim ist ein spätes architektonisches Beispiel einer Epoche, die mittels historischer Baufomen - vor allem der Gotik und Romanik - versuchte, technische Einrichtungen zu kaschieren, ihnen damit einen geradezu sakralen Charakter zu verleihen. Beim Bau der technischen Anlage südlich des Bahnhofes spielte hinsichtlich der formalen baulichen Gestaltung auch eine Rolle, dass man den Gebäudekomplex in das gerade entstehende Villengebiet zu integrieren hatte. Als technisches Kulturdenkmal ist das Elektrizitätswerk somit auch von städtebaugeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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