Holzamer-Haus, Flur
Holzamer-Haus
Holzamer-Haus, Grund- und Aufriss von G. Metzendorf, 1899/1900
Lorscher Straße 21, Holzamer-Haus
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Lorscher Straße 21
Holzamer-Haus
Flur: 20
Flurstück: 66/4

Ungewöhnliches Wohnhaus an der Einmündung der Neckarstraße, das der Schriftsteller Wilhelm Holzamer (1870-1907) für sich und seine vielköpfige Familie 1899/1900 erbauen ließ. Architekt war der jüngere Bruder von Heinrich Metzendorf, Georg, der hier sein erstes Projekt verwirklichen konnte.

Das durch Umbauten leicht veränderte Haus erhebt sich massiv über einem Sandsteinsockel und weist ein verputztes Erdgeschoss sowie ein leicht vorkragendes Halbgeschoss auf, dem ein Fachwerk vorgeblendet ist. Die Gefache sind mit roten Ziegelsteinen ausgemauert, die einheitlich starken Hölzer sind weiß gefasst. Als Abschluss ein Satteldach mit Biberschwanzziegel. Nach Westen im Kniestock ein weit vorkragender, zwerchhausartiger Erker mit Satteldach, nach Osten ein 1911 angefügter Vorbau mit Walmdach, der Eingang und Treppenhaus enthält. Die Fenster sind mit rotem Sandstein umrahmt, sie besitzen außerdem interessante, vom Bauherrn selbst gestaltete Klappläden. Eine nach Süden gelegene Veranda wurde bei dem Umbau 1911 geschlossen und für ein weiteres Zimmer umgenutzt.

Im Innern des Hauses ist die originale, von Holzamer konzipierte Raumfassung in Teilen noch sichtbar bzw. unter der Tapete erhalten, außerdem sind das von Holzamer entworfene, vom Jugendstil beeinflusste Mobiliar sowie diverse Ausstattungsstücke größtenteils noch vorhanden.

Der umgebende Garten ist in seiner Anlage ebenfalls noch erhalten, die Einfriedung, die ursprünglich aus naturbelassenen rohen Pfählen bestand, ist heute durch einen Jägerzaun ersetzt. Die Sandsteinpfosten mit den Spiralmotiven sowie das Namensschild sind allerdings noch erhalten.

Das Holzamer-Haus ist ein bedeutendes Zeugnis der vom Darmstädter Jugendstil beeinflussten Jahrhundertwende. Es ist das Frühwerk eines hochrangigen Architekten und das Wohnhaus eines talentierten Schriftstellers, der früh verstarb und deshalb ungerechtfertigterweise in Vergessenheit geriet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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