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Leicht aus der Achse geschobenes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus im Blickpunkt einer städtebaulich wichtigen Straßengabelung. Das Erdgeschoß im Fachwerk teilweise erneuert, im Obergeschoß an der Traufseite frühes Fachwerk aus der Zeit um 1700, ebenso im Giebel. Selten die ursprünglich erhaltenen Taubenschlagausflugslöcher mit Verbretterung. Umlaufende, scharfe Profilierung, gute Wilde Mann-Formen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |