Marktstraße 12, Fassadenaufrisse
Marktstraße 12
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Marktstraße 12
Flur: 1
Flurstück: 563/1

Giebelständiges Wohnhaus an der zum Großen Markt ansteigenden Gasse. Über hohem Sockel massives Erdgeschoss, darüber ein Fachwerkobergeschoss, als Abschluss Satteldach mit dreifach vorspringendem Giebel. Straßenseitig im Sockel rundbogiger Kellereingang, an Stelle eines weiteren Rundbogenportals heute ein Ladeneinbau. Die teilweise gekoppelten Fenster im massiven Teil mit Sandsteingewänden, die Renaissanceprofile und kleine Voluten aufweisen. Vom Hof aus Treppenanlage zum Eingangsportal, das eine Verstabung und ein Birnstabprofil zeigt. Im segmentbogigen Sturz die Jahreszahl 1579 zwischen den Initialen "HH". Das Datum ist als Baudatum für das gesamte Haus zu werten, die Fachwerkkonstruktion des Obergeschosses und des Giebels lässt sich damit in Einklang bringen. Die Eckstiele stehen unmittelbar auf der Balkenlage, an vielen Stielen befinden sich Kopfknaggen, ansatzweise werden Mann-Figuren verwendet. Hinzu kommen zweidrittel-geschosshohe Andreaskreuze, zahlreiche Feuerbockmotive und eine profilierte Schwellenzone. Eine Tür im Innern weist einen Sturz in Form eines Eselsrückens auf, außerdem sind Reste von Gefachausmalungen erhalten (schwarze und rote Begleitstriche, gekreuztes Feld), deren älteste Fassung in das 17. Jh. zurückreicht und die heute hinter einer schützenden Verkleidung verborgen sind. Der Keller ist zweigeschossig, wobei unter einem Balkenkeller ein gewölbter liegt, der auf einen frühen mittelalterlichen Bau zurückzugehen scheint.

Das Gebäude gehört zu den ältesten Bürgerhäusern der Stadt und ist wegen seiner Details und seiner Ausstattung von besonderer architektur- und kunsthistorischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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