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Zweigeschossige, 1928 erbaute Villa mit vorgezogenem, abgewalmten Walmdach, zusammen mit der Villa Graf-von-Galen-Straße 15 die Straßeneinmündung rahmend. Putzbau mit abgefasten, dreiseitig vortretenden Kanten zur Straße, dazwischen halbrund vorgezogener, offener Vorbau mit ionischen Rundstützen im Erdgeschoss und Arkaden im Obergeschoss. Nach Osten geschlossener Windfang mit Treppenanlage und Satteldach. Die baukünstlerisch ansprechende Villa ist auch von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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