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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus, Erdgeschoss massiv erneuert, Obergeschoss in konstruktivem Fachwerk des 18. Jhs. In den Brüstungsgefachen Feuerböcke, im Giebel Andreaskreuz. Geringfügige Geschossüberstände, gerundete Füllhölzer, die Schwelle mehrfach profiliert. Städtebaulich übernimmt das Gebäude eine vermittelnde Position zum benachbarten, hoch aufragenden Pfarrhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |