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Traufständiger, eingeschossiger Fachwerkbau über hohem Sandsteinsockel. Im steilen Satteldach zweiachsiges Zwerchhaus, verschiefert; das Fachwerk konstruktiv, vermutlich frühes 19. Jh. Westliche Giebelwand massiv erneuert. Eingang mit Oberlicht, das Türblatt mit geschnitzten Füllungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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