Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Städtebaulich wirksamer Fachwerkeckbau zum Hinteren Graben. Zweigeschossig mit Krüppelwalmdach, der westliche, größere Teil älter, mit Brüstungsschmuck aus der Mitte des 18. Jhs. im vorkragenden Obergeschoss (gekreuzte Rauten mit Nasen). Der östliche Teil konstruktiv, im Erdgeschoss massiv erneuert; hier Reste eines Ladeneinbaus des 19. Jhs. in Form gusseiserner Stützen mit Kompositkapitellen. Im Sturz des Eingangs Keilstein mit der Jahreszahl 1839.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |