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Eines der in regelmäßiger Reihung 1928 errichteten Wohnhäuser entlang der Nibelungenstraße. Vom Bautyp vergleichbar dem heute stark veränderten Haus Nr. 3, womit eine alternierende Häuserzeile entstanden ist. Zweigeschossiger Putzbau über gelbem Sandsteinsockel, steiles Walmdach mit kleiner Satteldachgaupe. Die straßenseitigen Hauskanten durch polygonal vortretende Baukörper betont, dazwischen Loggienvorbau mit Rundstützen. Entlang der Straße Sandsteinmäuerchen mit Torpfosten. Als Teil einer geschlossenen, anspruchsvoll gestalteten Häuserzeile der späten zwanziger Jahre von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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