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Städtebaulich wichtiges Wohnhaus an der Ecke zur Nibelungenstraße, letztes Glied in der Reihe der 1928 entlang der Nibelungenstraße errichteten Landhäuser. Zweigeschossiger Putzbau über Sandsteinsockel, die Kanten poygonal vorspringend, dazwischen nach Süden halbrunder Loggienvorbau mit ionischen Säulen. Im Erdgeschoss mit Fenstern geschlossen, im Obergeschoss Bogenstellungen. Das Walmdach hier dreiseitig nach vorne gezogen (vgl. auch die Häuser Nibelungenstraße 1, 5, und 9). Die Eingangstür mit horizontalem Sturz auf Konsolen, nach Westen jüngerer zweigeschossiger Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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