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Bescheidenes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, zweigeschossig mit Krüppelwalmdach, völlig verputzt. Das Obergeschoss mit leichtem Überstand, gekoppeltes Fenster. Unter dem Putz könnte sich ein Fachwerk des 18. Jhs. verbergen, daher von baugeschichtlichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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