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Eines der für die Heppenheimer Vorstadt typischen Traufenhäuser. Zweigeschossig in Fachwerk errichtet, Erdgeschoss verputzt, Obergeschoss in konstruktivem Fachwerk des späten 18. Jhs.: schmucklos mit schlichten, unvollständigen Mann-Figuren. Satteldach. Im Erdgeschoss erneuerte Eingangstür sowie horizontal geschlossene Torfahrt. Als Typenbau beispielhaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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