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Baugeschichtlich interessantes Doppelwohnhaus, wohl um 1800 entstanden. Traufständig mit Krüppelwalmdach, beide Geschosse verputzt, das obere leicht vorkragend. Hier ist ein interessantes Fachwerkgefüge zu erwarten. Im östlichen Giebel kleines Stichbogenfenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |