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Stattliche Villa an der Ecke zur Graf-von-Galen-Straße. Zweigeschossiger Putzbau mit Walmdach und zurückhaltender Gesimsgliederung. Zur Straße eingeschossiger, nach Osten halbrunder Vorbau über beide Geschosse. Im Dach Fledermaus- und Satteldachgaupen. Treppenanlage zum westlichen Eingangsbereich, zum Garten störender Terrassenanbau. Im Innern die originale Raumdisposition erhalten, schönes Holztreppenhaus. Die innerhalb eines größeren Gartengeländes gelegene Villa dürfte um 1910 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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