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Zweigeschossiges Wohnhaus an der Ecke zur Graf-von-Galen-Straße. In gelbem Sandstein errichtet mit einem für das Villengebiet typischen vierseitigen Zeltdach. Nach Norden kleiner, dreiseitiger Vorbau mit pultartiger Verdachung, zur Horizontalgliederung ein Fensterbankgesims. Fenster mit Klappläden. Entlang der Straße Lattenzaun zwischen Pfosten. Das Haus ist in Entstehungszusammenhang mit den von J. Winter entworfenen Villen (Nr. 6,8) zu sehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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