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Bedeutende Villa an der Einmündung der Hagenstraße, erbaut 1912 für die Landhausgesellschaft Bergstraße nach Pläne Heinrich Metzendorfs. Erstes von vier Landhäusern, die zwei, sich geringfügig unterscheidende Typen variieren. Zweigeschossiger, kubischer Putzbau über Sandsteinsockel und mit aufgeschobenem Zeltdach; hier Satteldachgaupen mit rundbogig schließenden Fenstern. Zur Straße Vorbau mit darüber liegender Terrasse, daneben überdachte Treppenanlage zur rundbogigen Eingangstür. Im Vorbau segmentbogig schließendes Fenster zwischen runden Pfosten.Türgewände und Balustrade mit Zahnschnittfries, die Fenster mit Holzklappläden. Entlang der Straße Staketenzaun. Das auch städtebaulich wirksame Wohnhaus des prominenten Bergsträßer Architekten ist in seinem Originalzustand erhalten. Wie auch die anderen vier lässt es sich mit einigen Landhausbauten im Schönberger Tal in Bensheim vergleichen (so Bleichstr. 3 und Parkstr. 3).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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