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Eines der vier von Heinrich Metzendorf 1912 für die Landhausgesellschaft Bergstraße an der Einmündung der Hagenstraße errichteten Wohnhäuser. Entsprechend Haus Nr. 26 als zweigeschossiger Kubus mit Zeltdach gestaltet, hier jedoch im Vorbau großes Rundbogenfenster, außerdem nach Norden zweigeschossiger Vorbau mit Halbkugeldach. Die Verdachung der Eingangstreppe hier stützenlos. Die urprünglich vorhandene Jugendstilornamentik an den Vorbaupfeilern heute nicht mehr vorhanden. Außerdem fehlt der Staketenzaun. Im für die Landhäuser konstituierenden Gartenbereich älterer Baumbestand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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