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Ebenfalls zur Gruppe der vier 1912 errichteten Metzendorf-Häuser gehörig, von Entwurf und Ausführung identisch mit dem Haus Nr. 26, jedoch durch verfälschende Fenstereinbauten und fehlende Läden beeinträchtigt. Auch die Einfriedung nicht mehr erhalten. Als Teil der Häusergruppe jedoch unverzichtbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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