Walther-Rathenau-Straße 32
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Walther-Rathenau-Straße 32
Flur: 21
Flurstück: 69/5

Letztes in der Vierergruppe der 1912 errichteten Metzendorf-Häuser, in seiner Gestaltung entsprechend dem Haus Nr.28 ausgeführt, auch hier die Jugendstilputzornamentik nicht mehr erhalten. Auch die Staketen-Einfriedung des Gartengeländes nicht mehr vorhanden. Als wesentlicher Bestandteil der baugeschichtlich interessanten und künstlerisch ansprechenden Gebäudegruppe von Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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