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Letztes in der Vierergruppe der 1912 errichteten Metzendorf-Häuser, in seiner Gestaltung entsprechend dem Haus Nr.28 ausgeführt, auch hier die Jugendstilputzornamentik nicht mehr erhalten. Auch die Staketen-Einfriedung des Gartengeländes nicht mehr vorhanden. Als wesentlicher Bestandteil der baugeschichtlich interessanten und künstlerisch ansprechenden Gebäudegruppe von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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