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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Walther-Rathenau-Straße 36
  • Walther-Rathenau-Straße
Schwimmbad
Flur: 21
Flurstück: 245/1, 245/2

1931 unter dem Stadtbaumeister Joseph Winter eingerichtetes Freibad, bestehend aus einem längsrechteckigen, in einen Bereich für Schwimmer und Nichtschwimmer unterteilten Becken, einem breit gelagerten Eingangs- und Garderobengebäude und einem 1999 abgebrannten Wirtschafts- bzw. Tribünengebäude. Die letztgenannten Baulichkeiten sind bzw. waren in Holz errichtet. Das Schwimmbecken wurde ursprünglich von einer Fußwaschrinne umgrenzt und ist mit einer Sprunganlage ausgestattet. Das Eingangsgebäude ist eingeschossig über hohem Massivsockel und mit einem schiefergedeckten, flachen Walmdach versehen. Die Belichtung erfolgt durch breite Öffnungen unterhalb der Traufe, die zum Bad verglast, nach außen durch senkrechte Latten vergittert sind. Der zentral gelegene Eingang ist durch einen Portikus mit zahnschnittgeschmücktem Dreiecksgiebel auf hölzernen Stützen betont. Außerdem befindet sich hier ein vierseitiger Dachreiter mit flachem Pyramidendach. Das westlich des Beckens stehende Wirtschaftsgebäude war zweigeschossig mit Walmdach, im Erdgeschoss eine offene Halle vor den Verkaufsräumen, im Obergeschoss gab es durch Fenster geschlossene Tribünen. Der heutige Neubau ist nur eingeschossig.

Vor dem Schwimmbad befanden sich ursprünglich Tennisplätze sowie eine Brunnenanlage; heute sind hier Parkplätze.

Das Heppenheimer Schwimmbad galt lange Zeit als das "modernste Schwimmbad Süddeutschlands" und hat bis heute - abgesehen von einer Modernisierung des Beckens und trotz zweier Brände 1997 und 1999 - sein äußeres Erscheinungsbild nur wenig verändert. Als Beispiel für die Baugattung "Schwimmbadanlage" aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg kommt ihm heute ein großer Seltenheitswert zu.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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