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Wohnhaus an der Ecke zum Graben, eingeschossig über hohem Sockel, Satteldach, zum Graben zweigeschossiger, zweiachsiger Risalit. Nach Süden Anbau mit darüber liegender Terrasse, hier erneuertes schmiedeeisernes Geländer. Fenster teilweise gekoppelt, profilierte, an den Ecken gerundete Gewände. Fensterbänke teilweise auf kleinen Konsolen. Über dem westlich gelegenen Eingang Vordach auf schmiedeeisernen Halterungen. Das exponiert gelegene Gebäude wurde 1868 für den Großherzoglichen Kreisarzt Dr. Scotti erbaut und war von 1916-38 Wohnhaus des bedeutenden jüdischen Philosophen Martin Buber. Nach dessen Emigration waren hier Kreisbehörden untergebracht (u.a. die Kfz.-Zulassungsstelle), heute hat - nach heftigen Auseinandersetzungen um die Erhaltung des Hauses - hier der Internationale Rat der Christen und Juden e.V. seinen Sitz. Wegen seiner hohen Bedeutung im Rahmen der deutschen Geistesgeschichte ist das Gebäude von besonderem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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