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Vielleicht nur Rest einer hochmittelalterlichen Turmhügelburg, möglicherweise aber bis in fränkische Zeit zurückreichende Gerichtsstätte, als "Lindesberg" in Quellen des frühen 13. Jhs. überliefert. Unter Vorsitz des Gaugrafen oder dessen Vertreter, des Zentgrafen, soll hier unter freiem Himmel das Landgericht (später auch Zehntgericht) zusammengetroffen sein, um zu beraten und Recht zu sprechen. Das Landgericht war zeitweilig über die Grenzen der Mark Heppenheim hinaus für alle Mainzer, Pfälzer, Erbacher und Katzenelnbogener Orte zuständig. Der Landberg war aber keine Hinrichtungsstätte, hier wurde -historisch ab spätestens 1430 belegt- lediglich Recht gesprochen. Die Urteile wurden auf einem noch heute in der Bevölkerung als "Galgen" bekannten Platz, ungefähr 1500 m weiter nördlich an der Grenze zu Bensheim, vollzogen. Das Gericht tagte auf dem wahrscheinlich nicht natürlich entstandenen Hügel am Hang oberhalb der Straße zwischen Bensheim und Heppenheim, um 1740 wurden hier zwei Linden gepflanzt und 1751 wurde der Ort abgesteint. Bis 1821 war der Landberg Gerichtssitz, dann wurden im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung die Zentgerichte aufgehoben und Heppenheim unterstand zunächst dem Landgericht Lorsch, danach dem Amtsgericht Bensheim. Noch heute tritt der Hügel, besonders betont durch alte Linden, deutlich in der Landschaft hervor. Als Ort historischer Rechtsprechung ist der Landberg Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung.
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