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Straßenbildprägendes Wohnhaus an der Kreuzung Neckarstraße. Zweigeschossig aus gelbem Sandsteinmaterial errichtet mit Walmdach und Zwerchhaus.Horizontalgliederung durch mehrfach profiliertes Gurtgesims sowie kräftiges Traufgesims. Die korbbogig geschlossenen Fenster mehrheitlich als Paarfenster, teilweise mit Schabracken. Die zur Kreuzung zeigende Hauskante durch einen Erker betont, der mit einem hohen Walmdach endet. Als Abschluss Wetterfahne und Knauf. Der auf Wappenkonsolen ruhende Erker durch Bänder gegliedert. Hofeinfahrt von Sandsteinpfosten gerahmt, originale Haustür. Das für Heppenheim typische, vermutlich kurz vor der Wende zum 20. Jahrhundert errichtete Wohnhaus ist von baugeschichtlicher und städtebaulicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |