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Typisches Wohnhaus der um die Jahrhundertwende entstandenen Siedlung westlich des Schlossberges. In massiver Bauweise eingeschossig über niedrigem Sockel errichtet, dreiachsig, Satteldach. Straßenseitig nur schwach vortretender Mittelrisalit mit zwerchhausartigem Fachwerkgiebel, hier Andreaskreuze und geschweifte Streben. Symmetrisch angeordnete Satteldachgaupen. Fenster mit Sandsteingewänden, das Risalitfenster korbbogig geschlossen. Als gut erhaltenes Beispiel der Siedlungsanlage vor allem von historischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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