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Traufständiges Wohnhaus, errichtet über hohem Massivsockel in konstruktivem Fachwerk vermutlich in der Mitte des 18. Jhs. Das Obergeschoss leicht vorkragend, Satteldach. Einläufige, erneuerte Freitreppe. Nach Westen vermutlich jüngere Massivscheune mit rundbogigem Kellerzugang. Durch seine Lage am Knick der Bogengasse neben seiner baugeschichtlichen auch von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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