Steinlage des Mönchsturmes
Bogengasse 5, Fassadenaufriss
Bogengase 5, hist. Fotografie
Mönchsturm von der Marktstraße
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Bogengasse 5
  • Bogengasse 7
Mönchsturm
Flur: 1
Flurstück: 568/2, 569/1

Aus großen, bossierten Sandsteinquadern bestehende Mauerreste eines Befestigungsturmes, vermutlich erbaut im 12. Jh. zur Sicherung der Nordwestecke der zweiten Stadtmauer. Der quadratische, wegen seiner Entstehung zu Lorscher Zeit "Mönchsturm" genannte Wehrbau war vermutlich im 16. Jh. wegen Funktionslosigkeit bis auf sein Keller- bzw. Sockelgeschoss abgetragen und im südlichen Bereich an der Bogengasse durch ein zweigeschossiges Wohnhaus in Fachwerk überbaut worden. Dieses wiederum wurde in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts und dann 1957 so gravierend umgebaut, dass von dem Fachwerkgefüge kaum etwas übrig blieb. Der nördliche Bereich des Turmes ist von einer Fachwerkscheune überbaut. Sichtbar ist das mit mittelalterlichen Steinmetzzeichen versehene Quadermauerwerk des Befestigungsturmes vor allem vom Hof der Anwesen Marktstraße 6-10. Hier befindet sich auch eine kleine Lichtöffnung. Die Mauerreste sind für die Erforschung der Heppenheimer Stadtgeschichte von eminenter Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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