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Traufständiges Wohnhaus von zwei Geschossen, errichtet wohl in den zwanziger Jahren. Fassade in gelbem Sandstein, vierachsig mit zwei zurückhaltend ornamentierten Erkern in den äußeren Achsen, die im Satteldach als Walmdachzwerchhäuser fortgeführt werden (vgl.Darmstädter Str. 2,4,6). Dazwischen Satteldachgaupen. Die schlichten Lochfenster mit hölzernen Klappläden. Das Gebäude dürfte auch im Büro H. Metzendorf entworfen worden sein, es bildet mit dem benachbarten Giebelbau eine harmonische Gebäudegruppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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