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Diametral der ev. Kirche gegenüberliegendes Wohnhaus, ebenfalls in rotem Klinker errichtet. Zweigeschossig mit Satteldach, die Fassade vierachsig mit geringfügigem Vorsprung der beiden mittleren Achsen, Betonung durch regelmäßige Diamantquaderung. Die Fenster mit profilierten Sandsteingewänden, im Erdgeschoss jeweils Schlussstein, im Obergeschoss horizontale Verdachung. Hier auch profiliertes Fensterbankgesims auf Konsolen. In seiner städtebaulich bewusst zur Kirche Bezug nehmenden Lage von besonderer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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