Darmstädter Straße 45
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Darmstädter Straße 45
Flur: 6
Flurstück: 273/4

Zweigeschossige Villa der Zwanziger Jahre, errichtet über annähernd quadratischem Grundriss mit abschließendem Zeltdach. Profiliertes Traufgesims. Der nordseitige Eingang leicht zurückgesetzt in einem schützenden Winkel mit Pultverdachung auf Holzstützen und originalem Türblatt. Sandsteintreppe. Die Südwestkante der Villa polygonal gebrochen. Nach hinten kleiner Anbau, im Dach Walmdachgaupen. Die im sachlichen Stil der zwanziger Jahre errichtete Villa steht in der Tradition der späten Metzendorfbauten.

Ergänzung:

Mit ihrer zwar historisch abgeleiteten, aber sachlich-nüchternen Architektur vertritt die Villa einen Baustil, wie er in den zwanziger und frühen dreißiger Jahren an der Bergstraße, vor allem in Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg, häufiger anzutreffen ist. Charakteristisch ist der kubische, schmucklose Baukörper, der bestenfalls, wie hier, eine Hauskante erkerartig polygonal ausbrechen läßt. Das Dach ist meist als Zelt- bzw. Pyramidendach oder hohes Walmdach ausgebildet, nur von Walm- oder Fledermausgaupen aufgebrochen. Durch den oft weiten Überstand der Traufe hat es Schutzcharakter (Schlapphut). Ein Durchbrechen des Daches mit einem Türmchen in Verlängerung des erkerartigen Vorbaues wäre diesem Haustyp völlig fremd. Vergleichsbeispiele s. in der Anlage.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
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