Ernst-Ludwig-Straße 2, hist. Fotografie
Ernst-Ludwig-Straße 2
Ernst-Ludwig-Straße 2
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Ernst-Ludwig-Straße 2
Flur: 50
Flurstück: 80/1, 81/1

In dominanter Lage an der westlichen Gabelung von Merianstraße und Ernst-Ludwig-Straße positionierte Villa, errichtet 1895/96 als erstes aus einer Reihe von Häusern, die der Weinhändler Wilhelm August Höhn durch das Büro Heinrich Metzendorf planen ließ und die er direkt an Interessenten verkaufte. Erstbesitzerin war wohl die jüdische Familie Meyer, die 1934/35 nach Holland emigrierte. Danach gelangte die Villa in den Besitz des Gymnasiallehrers Dr. Gustav König, der im Dritten Reich als politisch unzuverlässig galt und von den amerikanischen Besatzungsbehörden 1945 als erster Nachkriegslandrat eingesetzt wurde.

Eingeschossiger Massivbau über hohem Granitsockel, mit hohem Krüppelwalmdach, Zwerchhaus in Zierfachwerk ( verschindelt) und polygonalem Erkertürmchen mit Spitzhelm. Große, korbbogig geschlossene Fenster, die ursprünglich offene Veranda als Wintergarten genutzt. Im Dach Schleppgaupen. Als früher, noch deutlich vom Historismus geprägter Bau Heinrich Metzendorfs von besonderer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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